Informationen zum P-Konto   

Was bedeutet eigentlich eine Pfändung und was kann ich tun, wenn die Lo



Pfändung ins Haus flattert? BILD gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Zunächst gilt: Millionen Deutsche haben Schulden, aber nicht jeder kann sie zurückzahlen. Wenn der Pfändungsbeschluss da ist und der Gerichtsvollziehervor der Tür steht, schämen sich die meisten. Dabei haben Gerichtsvollzieherhaben meist Verständnis für die Menschen, die sie aufsuchen müssen.

Kann mein Konto komplettgepfändet werden?

Seit 2013 kann jeder Bankkunde, der ein normales Girokonto führt, ein Pfändungsschutzkonto beantragen. Das bestehende Konto wird dann entsprechend umgewandelt. Jede Bank ist auf Wunsch des Kunden dazu verpflichtet.

Früher musste der Schuldner erstbeim Vollstreckungsgericht Pfändungsschutz beantragen und konnte überhaupt nicht mehr über sein Konto verfügen.

Sie erhalten einen automatischen Kontopfändungsschutzin Höhe von 1073,88 Euro pro Monat. Dieser pfändungsfreie Sockelbetrag wird automatisch berücksichtigt, damit Sie die dringendsten laufenden Kosten decken können.

Können auch Sozialleistungen wie Kinder- und Wohngeld gepfändet werden?

Sozialleistungen sind besonders geschützt. Mit einem Nachweis/gerichtlichen Bescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen die entsprechenden Beträge von der Bank zurückbekommen. Man muss der Bank innerhalbvon sieben Tagen (!) nachweisen, dass es sich um unpfändbare Sozialleistungen handelt. Also aktuellen Bescheid raussuchen, Ausweis einstecken und ab zur Bank! Die Bank muss nun das Geld auszahlen.

Das Konto bleibt allerdings weiterhin gesperrt, Daueraufträge und Abbuchungen sind gestoppt. Ist diese Sieben-Tage-Frist vorbei, bleiben noch weitere sieben Tage, um sich eine Freigabe beim zuständigen Amtsgericht zu holen.

Muss ich den Gerichtsvollzieher reinlassen?

Nein. Aber das ist nicht zu empfehlen! Denn wenn Sie den Zutritt dauerhaft verweigern oder Mitteilungen ignorieren, kann der Gerichtsvollzieher den Zutritt per Gerichtsbeschluss erzwingen. Notfalls wird die Wohnung dann mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet und es entstehen weitere Kosten. Wichtig: Verwechseln Sie den Gerichtsvollzieher nicht mit einem Mitarbeiter eines Inkassobüros. Diese Personen versuchen nur sie einzuschüchtern und haben keinerlei Rechte.

Welche Informationen muss ich preisgeben?

Name, Adresse – die Daten, die im Ausweis stehen. Sie müssen dem Gerichtsvollzieher aber nicht sagen, wo Sie arbeiten oder eine Bankverbindung nennen.

Darf der Gerichtsvollzieher in meine Geldbörse schauen?

Ja! Eine so genannte Taschenpfändung ist rechtens. Der Mann mit dem Kuckuck darf sie auf offener Straße anhalten und den Inhalt Ihrer Geldbörse prüfen.

Kann alles Bargeld, das ich im Haus habe, gepfändet werden?

Wenn es sich um ausgezahlten Arbeitslohn oder Sozialleistungen handelt, darf der Gerichtsvollzieher davon nicht alles mitnehmen. Er muss ausrechnen, was tatsächlich davon pfändbar ist. Außerdem muss er überlegen, wie viele Tage noch bis zur nächsten Auszahlung bleiben, um Ihnen den entsprechenden Anteil übrig zu lassen.

Kann ich mich wehren,wenn der Gerichtsvollzieher zu viel pfändet?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Gerichtsvollzieher mehr mitgenommen hat als Sie Ihrem Gläubiger schuldig sind, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Sie können sich dann an dieRechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichts wenden oder einen Rechtsanwaltbeauftragen.

Was darf derGerichtsvollzieher mitnehmen?

► Fernseher? Nein! Sie haben dasRecht, sich über das allgemeine Weltgeschehen zu informieren. Ein Radio und de rFernseher sind deshalb unpfändbar.

► Auto? Wenn Sie das Auto fürIhre Berufstätigkeit benötigen, darf es nicht gepfändet werden. Nur wenn Sie ein Luxusfahrzeug besitzen, wird es in jedem Fall dran glauben müssen: Der teure Wagen kann durch die so genannte Austauschpfändung gegen einen billigeren ausgetauscht werden. Wenn Sie ebenso gut mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren können und ansonsten das Auto nicht brauchen, müssen Sie Ihr Gefährt auch abgeben.

► Schmuck? Sämtlicher Schmuck wird ohne Diskussion mitgenommen. Das ist bei Versteigerungen nämlich meist eine sichere Geldquelle – so kommt der Gerichtsvollzieher schnell an Bares. EinzigeAusnahme ist Ihr Ehering.

► Kleidung undHaushaltsgeräte? Kleidung, Wäsche, Betten und Küchengeräte können meist nicht gepfändet werden – es sei denn, es handelt sich um besonders luxuriöse Gegenstände. Das gilt auch fürs Fahrrad, den Staubsauger und Ihre Uhr. Sie

dürfen all das behalten, was für eine bescheidene Lebensführung notwendig ist.

►Unterhaltungselektronik? Videokamera, DVD-Player, Stereoanlage: Sofern Sie so etwas besitzen, nimmt der Gerichtsvollzieher das mit. Allerdings beschlagnahmt er nur solche Sachen, für die er bei einer Versteigerung auch noch etwas bekommt. Besitzen Sie also durchweg alte, klapprige Geräte, müssen Sie nichts befürchten.

► Haustiere? Auch wenn Tiere Kostenverursachen, sie dürfen bei Ihnen bleiben. Gerichtsvollzieher beschlagnahmen nichts, das zwar einen Wert hat und Geld kostet, aber bei einer Versteigerung nichts einbringt.

► Computer und Handy? Wenn Sie für Ihre Arbeit einen Computer oder das Handy brauchen, darf nicht gepfändet werden.

InfoPfändungsschutzkonto

 

Schuldner sollen nicht ganz ins Abseits geraten

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW

In einer früheren Version wurde derGrundfreibetrag des P-Kontos mit 985,15 Euro angegeben, zum 1. Juli 2015 hat sich der Betrag auf 1073,88 Euro erhöht. Wir haben die Angabe korrigiert.

Quelle: Bildratgeber 25.09.2015

    

 

 

 

 

 

 

 

 
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